Lebensrettend sind spezielle, extrem belastbare Türen, die im Ernstfall Hitze, Rauch und Flammen abhalten. Ob ein- oder zweiflügelig, mit Seitenteilen oder Oberlichtern oder als raumhohe Trennwände - alles ist möglich.



EBE-Brandschutztüren entsprechen der DIN 4102-5 (DIN EN 14 361-1) und den T-Klassen (z.B. T30/T90) bzw. der neuen Klassifizierung E (rauch- und flammendichter Raumabschluss), EW (rauch- und flammendichter Raumabschluss mit reduzierter Hitzestrahlung (im Mittel max +140 °K)) sowie El (rauch- und flammendichter Raumabschluss mit Einhaltung der Temperaturgrenze auf der feuerabgewandten Seite).
Alle Türen selbstverständlich mit der entsprechenden Verglasung bis maximal 1500 x 3000 mm (einflügelig) bzw. 3000 x 3000 mm (zweiflügelig).
Brandschutztüren stammen aus güte- und fremdüberwachter Produktion. Wir besitzen die Zulassung von vier namhaften Herstellern zur individuellen Fertigung dieser Türen.
Neben den bereits oben genannten Eigenschaften werden auch feuerhemmende Festverglasungen nach der genannten Norm in G30 und F30, bzw. feuerbeständige Festverglasungen F90 hergestellt.
Wenn Sie Objektanfragen in Sachen Brand- oder Rauchschutz haben,
sprechen Sie mit uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
